Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MotoBau, Inhaber: Kai Liebisch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma MotoBau, Inhaber: Kai Liebisch, nachfolgend "MotoBau" genannt, und ihren Kunden.
ALLGEMEINES
Für sämtliche Bestellungen sind ausschließlich nachfolgende Verkaufs– und Lieferbedingungen maßgebend. Dies gilt auch im Falle konträrer Einkaufsbedingungen des Kunden. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
ANGEBOT UND LIEFERBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die Darstellungen des Sortiments im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar. Technische Änderungen, sowie Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Kunde bestellt von ihm gewünschte Waren / Dienstleistungen durch Absenden der in der Bestellmaske oder eines Bestellvordruckes auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn MotoBau annihmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren / Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich, der Kunde verzichtet auf diese im Sinne von § 151 S.1 BGB. Der Internetkunde bestätigt bei Bestellungen die AGB. Bei formlosen Bestellungen werden die AGB vom Kunden anerkannt. Teillieferungen sind statthaft.
GARANTIE
Bei Reklamationen haften wir im Rahmen der Garantiebedingungen der Hersteller.
HAFTUNG
Alle bearbeitenden Motorenteile und Änderungen am Fahrzeug, welche nicht dem Serien / Originalzustand des Fahrzeuges entsprechen, sind ausschließlich für den motorsportlichen Wettbewerb bestimmt. Daher ist eine Verwendung auf öffentlichen Straßen unzulässig. Für eventuelle Folgeschäden aus der Bearbeitung und für Fehler unserer Zulieferer übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Motorbearbeitungen, bei denen Tuningteile verwendet werden, übernehmen wir keine Garantie. Das gleiche gilt für die von uns gelieferten und/oder montierten Tuningteile im Fahrwerksbereich, leistungssteigernde Maßnahmen an Motoren oder Änderungen am Fahrzeug, welche nicht dem Originalzustand entsprechen, auch wenn diese nur in geringstem Maße durchgeführt werden. Diese sind nur für den motorsportlichen Wettbewerb bestimmt. Ein Betrieb mit diesen Bauteilen auf öffentlichen Straßen ist nicht zulässig. Die Verwendung auch auf Rennstrecken o.ä. geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung! Für alle von uns vertriebenen Bauteile gilt: Nur wenn ausdrücklich auf die Zulässigkeit für den Straßenbetrieb hingewiesen wird, trifft dies auch zu. Bei allen anderen Bauteilen erteilen wir auf Anfrage Auskunft über deren Zulässigkeit. Sofern die Zulässigkeit für den Straßenverkehr von uns nicht in schriftlicher Form bestätigt wird, gelten die vorgenannten Garantie und Haftungsausschlüsse in vollem Umfang.
GEWÄHRLEISTUNG
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel, die bei der Übergabe an den Kunden vorhanden sind über die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Ausgenommen von der Gewährleistung sind die dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Betriebsmittel und Teile. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserungen) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen auftretenden Mangel innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Umbauten / Änderungen, welche nicht dem Original und Serienzustand des Fahrzeuges entsprechen, sind nur für den Einsatz im Motorsportlichen Wettbewerb. Hier entfallen die Gewährleistungsvorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge und Ersatzteile.
ERFÜLLUNG DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dem TÜV vorzuführen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Für die TÜV Abnahme und Eintragungsfähigkeit aller von uns gelieferten Teile übernehmen wir keine Gewähr!
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist Berlin. Gerichtstand ist der Allgemeine Gerichtsstand. Für Kaufleute ist Berlin der Gerichtsstand; dies gilt auch für Kunden, deren allgemeiner Gerichtstand nicht im Inland gelegen ist.
EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor.
DATENSCHUTZ
Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.
RECHTSWAHL
Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart
Das Wiener UN Abkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
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